Allgemeine Geschäftsbedingungen der Soccer Arena Sindelfingen GmbH & Co. KG
Öffnungs- und Spielzeiten:
Die Öffnungs- und Spielzeiten der Soccerarena Sindelfingen können Sie dem Aushang in der Soccerarena oder im Internet entnehmen.
Platzbuchung:
Salvatoresche Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Hausordnung der Soccer Arena Sindelfingen GmbH & Co. KG
Vorbemerkung:
Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Soccer Arena samt ihren Nebeneinrichtungen. Sie ist für jeden Besucher verbindlich. Mit der Buchung eines Soccer Arena Platzes erkennt der Besucher die Bestimmungen der Hausordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Jeder Besucher der Soccer Arena hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.
1. Betriebs- und Öffnungszeiten, Preise
Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Soccer Arena GmbH festgelegt und in der Soccer Arena GmbH ausgehängt. Die Garderoben sind unverzüglich nach Betriebsschließung zu verlassen. Die Preise für die Benutzung der Soccer Arena Soccercourts und des Spielelandes ergeben sich aus der von der Soccer Arena GmbH ausgehängten Preistafel und sind auch im Internet unter der Rubrik Online Buchungssystem einsehbar.
2. Einschränkung der Benutzung
Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muß im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen auf der Anlage ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren auf die Soccer Arena -Plätze und in die Umkleiden ist nicht gestattet; das Rauchen ist in der gesamten Anlage nicht erlaubt. Teile der Anlage werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
3. Spielzeit
Spielzeit beträgt 45 min.
4. Spielbetrieb
Bei Zuwiderhandlungen ist die Soccer Arena Sindelfingen GmbH berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen. In besonders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die Soccer Arena Sindelfingen GmbH ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgelts.
5. Platzmiete
Die Platzmiete ist vor dem Spielbeginn zu entrichten.
6. Vorbestellungen
Vorbestellungen werden bei freier Platzkapazität grundsätzlich entgegengenommen. Die Platzmiete ist auch bei Nichtinanspruchnahme zur Zahlung fällig, es sei denn, der Platz kann bei rechtzeitiger Abbestellung – mindestens 48 Stunden vorher – anderweitig vermietet werden. Bei Unbespielbarkeit der Plätze – vgl. Ziffer 4 a – entfällt auch die Platzmiete für vorbestellte Plätze.
7. Fußballunterricht
Gewerbemäßiger Fußballunterricht darf nur mit Zustimmung der Soccer Arena Sindelfingen GmbH erteilt werden.
8. Gastronomie
Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.
9. Haftung
Die Soccer Arena Sindelfingen GmbH haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Soccer Arena Sindelfingen GmbH beeinträchtigende Ereignisse, haftet die Soccer Arena nicht. Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder Garderobenschränken belassen werden, übernimmt die Soccer Arena Sindelfingen GmbH keinerlei Haftung.
Ersatzansprüche von Gästen gegen die Soccer Arena Sindelfingen GmbH sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte. Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungen und Anlagen der Soccer Arena Sindelfingen GmbH verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.
10. Gerichtsstand
Amtsgericht Stuttgart
April 2013, Soccer Arena Sindelfingen GmbH & Co. KG